Warenhandelmeldung (Intrastat)
Bei der Warenhandelmeldung in Spanien, genannt Intrastrat-Meldung, handelt es sich um ein Dokument, mit dem der spanische Zoll über den innergemeinschaftlichen Handel mit Gütern informiert wird.
Wenn ein spanisches Unternehmen Geschäfte mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) tätigt, muss es vor dem 12. jedes Monats eine Intrastat-Meldung erstellen. Der spanische Zoll kann so seine Statistiken über den Warenhandel zwischen den Mitgliedern der EU aktualisieren und die Kontrolle der innergemeinschaftlichen Geschäfte, insbesondere in Hinblick auf die Umsatzsteuer, sicherstellen.
In der Instrastat-Meldung müssen alle Warenbewegungen zwischen Spanien und anderen Mitgliedsstaaten erfasst werden. Einige Güter unterliegen jedoch komplexeren Formalitäten (alkoholische Getränke, Medikamente...) und werden in der Intrastat-Meldung nicht berücksichtigt.
Die spanische DEB muss erstellt werden, wenn der Wert der Geschäfte einen Grenzwert von 250 000 Euro pro Jahr überschreitet. Eine DEB ist also ab dem Monat der Überschreitung der Grenze erforderlich.
Wenn das betreffende Unternehmen also erst gegründet wurde oder es sich um seinen ersten Warenhandel mit einem anderen Mitgliedsstaat handelt, muss keine Intrastat-Meldung durchgeführt werden, sofern der Gesamtwert der Geschäfte den Grenzwert von 250 000 Euro nicht überschreitet.
Es müssen die folgenden Informationen übermittelt werden:
- Nomenklatur des Produktes (laut dem europäischen Nomenklaturcode),
- Gewicht der Waren,
- Steuerwert,
- Kauf oder Verkauf,
- Herkunfts- oder Zielland,
- Ursprungsland.
Die Intrastat-Meldung muss von jedem in Spanien umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, das innergemeinschaftliche Lieferungen durchführt, erstellt werden. Es kann eine Person bevollmächtigt werden, die die Meldung auf ihren Namen erstellt (zum Beispiel ein Wirtschaftsprüfer).